Leider kann die Finanzierung, so wie sie im Landesrecht verankert wurde, nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Person in den ersten 12 Monaten das Mietverhältnis beendet. Wenn eine Person also länger als 12 Monate in der Einheit wohnen bleibt, auch wenn Schäden vorliegen sollten, müsste der Mieter für diese Schäden aufkommen.