Das Mietgarantieprogramm kommt für jede Mieteinheit infrage, die die Person selbst mietet. Dementsprechend gilt dieses Programm unter anderem für Wohnungen, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäusern, SROs, zu vermietende Zimmer in Privathäusern, ADUs, Mobilheime und Hausboote.
Es gab in der Vergangenheit nur eine einzige Situation, in der die Garantie abgelehnt wurde. Und zwar als eine Person im Besitz eines Mobilheims war aber einen Platz in einem Mobilheimpark gemietet hat. Da es sich hierbei nicht um die Wohneinheit selbst handelte, konnte die Garantie nicht registriert werden.